Direkte Verrechnung mit dem Patienten
Meine Ordination ist eine Wahlarztpraxis, ich stehe also in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen. Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten. Die Honorarnote können Sie anschließend mit der Einzahlungsbestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen, die einen Teil der Kosten rückerstattet. (80% des normalen Kassenarzttarifes)